„Verträgen halte Treu! Was Du bist, bist Du nur durch Verträge.“

(Richard Wagner aus „Rheingold“)

Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Es ist jedoch sinnvoll, sich rechtzeitig über diese Frage Gedanken zu machen. Auch schon in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer todbringenden Krankheit oder einem Unfall zum Opfer fallen zu können. Wer sicher sein möchte, dass sein Vermögen dann in den richtigen Händen landet, sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung machen.

Oft wird angenommen, dass das Errichten eines Testamentes überflüssig sei, da das Gesetz ja alles regelt. Doch kann sich dieser Gedanke schnell als trügerisch erweisen, ist doch die gesetzlichen Erbfolge nicht immer so wie erwartet. Kinderlose Ehepartner verkennen z.B. sehr oft, dass mit dem Ehepartner auch die Eltern des verstorbenen Ehegatten erben können. Auch können Kinder vor den Eltern sterben und die natürliche Generationenreihenfolge umkehren.

Besonders wichtig ist ein Testament, wenn man in einer nichtehelichen Beziehung zusammenlebt. Verkannt wird oft, dass hier nach der gesetzlichen Erbfolge der Partner im Falle des Todes leer ausgeht. Auch in Patchwork-Konstellationen ist ein Testament sinnvoll, um z.B. ehemalige Ehepartner von der Vermögensverwaltung des Erbes der gemeinsamen Kinder auszuschließen.

Darüber kann ein Testament regeln, dass die nach der gesetzlichen Erbfolge vorgesehenen Personen nicht erben sollen. Dies macht etwa dann Sinn, wenn einem andere Personen oder Einrichtungen näherstehen. Hierbei ist stets der Pflichtteil zu bedenken.

Dringend notwendig ist die Errichtung eines Testamentes immer dann, wenn größere Werte wie Immobiliensitz oder die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden oder eine unwirtschaftliche Verteilung des Nachlasses unter eine Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden sollen.

Die Errichtung eines Testamentes ist aber auch dann zu empfehlen, wenn die nach dem Gesetz vorgesehene Erbfolge dem Willen des Erblassers entspricht, weil hier teilweise die Beantragung eines Erbscheins obsolet werden kann. Die Beantragung eines Erbscheins ist eine teure und aufwendige Angelegenheit. Das gilt besonders dann, wenn viel vererbt wird. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben, die über einen Erbvertrag oder ein notarielles Testament verfügen, ihrer Bank oder Sparkasse keinen Erbschein vorlegen müssen.

Wollen Sie unliebsame Überraschungen und späteren Streit zwischen Ihren Erben ausschließen, sollten Sie ein Testament errichten. Grundsätzlich kann ein Testament ohne anwaltliche Hilfe jeder verfassen. Doch gibt es hier allerlei Hürden, die es zu beachten gilt:

Denn Testamente können formunwirksam sein oder Regelungen und Formulierungen enthalten, die unklar sind. Dies passiert meist, wenn sich der Erblasser aus dem Internet in Foren oder Ratgeberseiten Formulierungen zusammenstellt, ohne Kenntnis davon zu haben, was mit einer bestimmten Formulierung genau gemeint ist oder ob eine Regelung auf seinen konkreten Einzelfall überhaupt passt. Im Streitfall entscheidet dann das Gericht -in zum Teil langwierigen Verfahren-, wie ein Testament auszulegen ist. Durch die Formulierung eines eindeutigen Testaments können Sie verhindern, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod „orakeln“ müssen, was genau Sie anordnen wollten. 

Bedenken Sie, dass die Einsetzung mehrerer Erben zu einer Erbengemeinschaft und dadurch häufig zu Streit unter den Erben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft führt. Sie sollten zunächst prüfen, ob Sie stattdessen nur einen Erben einsetzen und die anderen mit Vermächtnissen bedenken.

Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam. Sollten Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sein, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, ist es gut, wenn Sie  rechtzeitig einen Betreuer ausgewählt oder einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Zu überlegen ist auch, mit einer Patientenverfügung selbst vorab über eventuelle ärztliche Behandlungen zu entscheiden.

Sich einer dritten Person über persönliche Angelegenheiten wie den Tod, sein Vermögen und persönliche und familiäre Strukturen öffnen zu müssen, hält viele Menschen davon ab, sich hinsichtlich ihres Nachlasses beraten zu lassen. Dem ist entgegenzuhalten, dass gerade durch eine solche Aussprache Widersprüche und Unklarheiten aufgedeckt werden können. Auch kann oft erst in einem persönlichen Gespräch herausgearbeitet werden, welche Vorstellungen der Erblasser überhaupt hat. Schließlich kann der Erblasser nur in einem Beratungsgespräch überprüfen, ob sich seine Vorstellungen auch in seinem Testament wiederfinden. Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen detailliert die Chancen und Risiken Ihrer individuellen Nachfolgeplanung.